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VM Data AG
VM Data AG

AGB

(GENERAL STANDARD TERMS AND CONDITIONS)
VM DATA AG
Speerstrasse 21
CH-8634 Hombrechtikon
Switzerland
Telefon: +41 (0)55 505 65 64
E-Mail: info@vmdata.ch
CHE107635884
Allgemeine Geschäftsbedingungen VM Data AG
Allgemeine Geschäftsbedingungen VM Data AG
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sind als integraler Vertragsbestandteil auf sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der VM Data AG.

Individuelle Abreden (z.B. vereinbarte Leistungsbeschriebe, Managed Services Rahmenverträge plus Anhänge, Dienstleistungsrahmenverträge plus Anhänge, Software- und Lizenzverträge, Verträge über die Be-schaffung von Hard- oder Software, Support- und Wartungsverträge, usw.; nachfolgend „IVA“) gehen den AGB im Falle von Widersprüchen vor.
Der Kunde erklärt mit der Annahme einer Vertragsofferte von VM Data AG, dass er diese AGB vorbehaltslos annimmt, und dass eventuell vorhande-ne, eigene allgemeine Geschäftsbedingungen wegbedungen werden.
Bezieht der Kunde Leistungen von VM Data AG vor Abschluss eines entspre-chenden IVA, treten mit Abschluss einer solchen IVA deren Wirkungen rückwirkend auf den Bezugstermin der besagten Leistungen in Kraft. Desgleichen treten auch die AGB, sofern der Kunde Leistungen von VM Data AG vor Übernahme der AGB bezieht, mit deren Übernahme rück-wirkend auf den Bezugstermin dieser Leistungen in Kraft.

2. Leistungen von VM Data AG
Die Spezifikation der einzelnen Dienstleistungen und Produkte sowie deren Verfügbarkeit richten sich nach den jeweiligen IVA.
Bei sämtlichen Rechtsverhältnissen, welche zur Hauptsache oder auch nur teilweise die Beschaffung von Dritten hergestellter oder vertriebener Hard- oder Software (nachfolgend „Drittprodukte“) zum Gegenstand haben, ist VM Data AG berechtigt, nach ihrer Wahl entweder die entspre-chenden Drittprodukte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einzukaufen und dem Kunden weiterzuverkaufen (nachfolgend „Wei-terverkauf von Drittprodukten“) oder aber die Drittprodukte im Namen des Kunden auf dessen Rechnung beim Hersteller oder Vertreiber zu bestellen (nachfolgend „Vermittlung von Drittprodukten“), wozu der Kunde mit Übernahme dieser AGB die entsprechenden Vollmachten erteilt.
Sind neben den von VM Data AG gemäss IVA zu erbringenden Leistungen zwecks ordnungsgemässer Erreichung eines vom Kunden gewünschten Ergebnisses auch noch untergeordnete Leistungen von Drittanbietern nötig (z.B. die Installation von Internetanschlüssen durch einen Telekom-anbieter, etc.; nachfolgend „Drittleistungen“), erteilt der Kunde VM Data AG die Vollmacht, solche Leistungen direkt beim entsprechenden Drittanbie-ter für den Kunden zu bestellen.

3. Annahme von Offerten
Angebote von VM Data AG sind, sofern nichts anderes angegeben wird, 10 Tage gültig. VM Data AG tritt auf verspätete Vertragsannahmen nach Ermes-sen ein und bestätigt in jedem Fall Angaben über Lieferung und Preis schriftlich.

4. Preise
Preise ergeben sich aus den jeweiligen IVA, insbesondere den von VM Data AG ausgefertigten Auftragsbestätigungsschreiben. Andere Preisan-gaben, z.B. solche in Prospekten, Preislisten oder anderen Dokumenten, sind nicht verbindlich.
Änderungen von Steuer- oder anderen massgeblichen Abgabesätzen (namentlich der Mehrwertsteuer, nachfolgend „MwSt.“) berechtigen VM Data AG, ihre Tarife ohne entsprechende Vorankündigungen anzupassen. Alle Preisangaben verstehen sich – wo nicht anders gekennzeichnet – exkl. MwSt.
Alle Kosten und Unkosten in Zusammenhang mit dem Verpacken, der Versicherung und dem Transport von Produkten zum Kunden bzw. von ihm genannten Lieferort werden vollständig vom Kunden getragen.
Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung gilt die Reisezeit von Organen und Mitarbeitern von VM Data AG oder von anderen beigezogenen Hilfspersonen oder Substituten als Arbeitszeit. Ausgewiesene Spesen wie Übernachtungskosten, Fahrspesen werden dem Kunden zusätzlich nach Aufwand belastet. Für Arbeiten, die zwischen 20 Uhr und 8 Uhr, sowie an Samstagen ausgeführt werden, wird ein Zuschlag von 50%, für Arbeiten an Sonntagen sowie an Feiertagen ein Zuschlag von 100% verrechnet.
Beim Weiterverkauf von Drittprodukten, welche in Fremdwährung erworben werden, trägt VM Data AG das Wechselkursrisiko, sofern die eingekauften Produkte nicht mehr als 3% vom ursprünglich offerierten Preis abweichen. Hat eine Wechselkursveränderung eine grössere Anpas-sung der entsprechend eingekauften Produkte zur Folge, geht das Währungsrisiko vollumfänglich zulasten des Kunden. VM Data AG kann den Preis in der Endabrechnung entsprechend korrigieren. Der Kunde nimmt zudem davon Kenntnis, dass auch bei der Vermittlung von Drittproduk-ten allfällige Provisionen, Rabatte oder andere Preisermässigungen, welche vom Hersteller oder Vertreiber aufgrund einer Rahmenvereinba-rung (z.B. Partnerschaftsvereinbarung) mit VM Data AG gewährt werden, nicht an den Kunden weitergegeben werden. Mit Übernahme dieser AGB erklärt der Kunde hierzu ausdrücklich sein Einverständnis.
Bei Dauerleistungen (z.B. Miete, Wartung) werden bei angebrochenen Monaten für jeden Tag 1/30 der monatlichen Kosten in Rechnung gestellt (pro rata temporis).
Die Kosten von Drittleistungen sind vom Kunden zu tragen und werden in der Regel vom entsprechenden Drittanbieter direkt dem Kunden, allenfalls von VM Data AG, in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des in Rechnung gestellten Betrages bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Fällig-keitsdatum. Fehlt ein Fälligkeitsdatum, beträgt die Zahlungsfrist generell 10 Tage ab Rechnungsdatum. Innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum kann der Kunde schriftlich und begründet Einwände gegen die Rech-nung erheben. Danach gilt die Rechnung als vorbehaltlos akzeptiert. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug. VM Data AG ist befugt, alle Geldforderungen und andere Ansprüche gegenüber dem Kunden jederzeit an Dritte abzutreten.
Gerät der Kunde in Verzug, so kann VM Data AG sämtliche Leistungen unverzüglich ohne weitere Mitteilung einstellen. Der Kunde hat VM Data AG zudem Zugang zur Deinstallation und Mitnahme der von ihm benutzten, jedoch nicht in sein Eigentum übergegangenen und daher immer noch VM Data AG oder einem Dritten (Hersteller, Vertreiber, Drittanbieter) gehö-renden Einrichtungen den Zugang zu gewähren. Gemäss IVA fällige Zahlungen bleiben auch während der Suspendierung der Leistungen durch VM Data AG zur Zahlung fällig.
VM Data AG ist berechtigt, vom Kunden eine Vorauszahlung (Rechnungsstel-lung und Bezahlung vor Leistung) oder Sicherheit zu verlangen. Wird eine geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht fristgerecht geleis-tet, so kann VM Data AG den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt auch im Falle der Eröffnung eines Insolvenzver-fahrens (z.B. Nachlassstundung oder Konkurseröffnung) über den Kunden.
Der Kunde darf gegenüber VM Data AG geschuldete Beträge nicht ohne Zustimmung von VM Data AG mit eigenen Forderungen verrechnen.

6. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an Kaufsachen geht erst mit der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises auf den Kunden über. VM Data AG, im Falle der Vermittlung von Drittprodukten auch der entsprechende Hersteller oder Vertreiber oder auch VM Data AG in deren Namen, ist berechtigt, einen entsprechenden Vorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Mit Übernahme dieser AGB erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen wesentlichen Punkten zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, VM Data AG auf erste Aufforde-rung hin sein Einverständnis in allen wesentlichen Punkten zur Eintra-gung des Eigentumsvorbehaltes nochmals schriftlich zu bestätigen (Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichts über die Eintragung der Eigentumsvorbehalte). Der Kunde ist verpflichtet, VM Data AG jederzeit seine aktuellen Daten wie Namens- und Adressdaten bekannt zu geben und entsprechende Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

7. Prüfung, Mängelrüge und Abnahme
Der Kunde ist verpflichtet, von VM Data AG gelieferte Produkte und Leistun-gen sofort nach Lieferung bzw. Abholung auf deren Beschaffenheit hin zu prüfen und allfällige Mängel umgehend zu rügen. Mängel, welche auch bei sorgfältiger Prüfung nicht erkennbar waren, sind ebenfalls sofort nach deren Entdeckung zu rügen. Bei einer Vermittlung von Drittprodukten hat die Rüge sowohl gegenüber VM Data AG als auch gegen-über dem jeweiligen Hersteller oder Vertreiber zu erfolgen. Bei nicht rechtzeitiger Prüfung oder Rüge gelten die entsprechenden Produkte und Leistungen als genehmigt und allfällige Gewährleistungsansprüche als verwirkt.
Wurden im Falle von Dienst- oder Werkleistungen von VM Data AG in den jeweiligen IVA Teilabnahmen bzw. eine Gesamtabnahme vereinbart, erfolgen diese gemäss den in den IVA festgelegten Daten, jedoch spätestens innerhalb von 20 Tagen seit Einladung zur Abnahme. Eine Mängelrüge hat diesfalls spätestens am Abnahmetermin zu erfolgen. Bezüglich der bis dahin nicht gerügten Mängel gilt die entsprechende Leistung sowie die nicht vom Mangel betroffenen Leistungen als ge-nehmigt. Das gleiche gilt bei einem produktiven Einsatz der Leistung. Werden Mängel, welche im Rahmen einer sorgfältigen Abnahme nicht erkennbar werden, nicht umgehend nach deren Entdeckung gerügt, oder verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflicht bei der Abnahme, gilt die entsprechende Leistung ebenfalls als genehmigt bzw. gelten allfällige Mängelrechte als verwirkt. Werden bei einer Teil- oder Gesamtabnahme lediglich geringfügige Mängel gerügt, darf der Kunde vom mit dieser Abnahme (unter Berücksichtigung der Zahlungsfrist) fällig werdenden Betrag maximal 10 % bis zur Behebung der gerügten Mängel zurück-halten. Der Kunde nimmt davon Kenntnis, dass zwischen Einladung zur Abnahme von Teilleistungen und deren Abnahme durch den Kunden die Leistungen seitens VM Data AG in der Regel ruhen und eine vom Kunden verschuldete Verzögerung bei der Abnahme einer Teilleistung entsprechende Auswirkungen auf den vereinbarten Endtermin haben kann, wofür der Kunde einzustehen hat.

8. Gewährleistung
Bei fehlerhaftem Kauf- oder Werkgegenstand kann VM Data AG den fehler-haften Gegenstand nachbessern oder dem Kunden entsprechenden Ersatz liefern. Allfällige Minderungs- oder Wandelungsrechte stehen dem Kunden erst bei wiederholt fehlgeschlagener Nachbesserung zu. Eine Nachbesserungspflicht seitens von VM Data AG besteht jedoch nicht. Eine allfällig vereinbarte Garantie erstreckt sich nicht auf Verbrauchs- und Betriebsmaterial.
Kein Anspruch auf Gewährleistung besteht, wenn der Kunde ohne Zustimmung von VM Data AG Eingriffe an Systemen und Produkten – namentlich Konfigurationen – vornimmt sowie bei Mängeln, welche aus unsachgemässer oder unzulänglicher Lagerung, Installation, Gebrauch oder Wartung der Produkte durch den Kunden oder aus anderen, nicht von VM Data AG zu vertretenen Gründen resultieren.
Klagen auf Gewährleistung gegen VM Data AG verjähren innerhalb von drei Monaten ab Lieferung bzw. Leistung, bei vereinbarten Abnahmen ab Termin der entsprechenden Teil- oder Gesamtabnahme.
Im Falle von Drittprodukten besteht keinerlei Anspruch auf Gewährleistung gegenüber VM Data AG. Ein Gewährleistungsanspruch hat sich einzig gegen den jeweiligen Hersteller oder Vertreiber zu richten und bestimmt sich nach dessen Garantiebestimmungen. Auf Wunsch versorgt VM Data AG den Kunden vor Übernahme dieser AGB oder vor Abschluss eines IVA mit den entsprechenden Bestimmungen. VM Data AG ist jedoch über die Geltendmachung solcher Ansprüche in Kenntnis zu setzten. Im Falle des Weiterverkaufs von Drittprodukten verpflichtet sich VM Data AG entsprechend, die eigenen Gewährleistungsansprüche gegen den Hersteller oder Vertreiber an den Kunden abzutreten. Aufwände für die allenfalls von VM Data AG vorgenommene Abwicklung von Garantie-Reparaturen bei Drittprodukten, wie das Austauschen von Produkten, deren Verpackung und den Transport, sowie allfällige Dienstleistungen für Neuinstallationen/Konfigurationen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Datenschutz, Geheimhaltung und gesetzliche Vorschriften
VM Data AG verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu bearbeiten und die Bestimmungen des Datenschutzes einzuhalten. VM Data AG ist es jedoch gestattet, mit dem jeweiligen Rechtsverhältnis im Zusammenhang stehende Daten des Kunden wie Namen und Adressen, Art und Menge der erworbenen Produkte und Leistungen, entsprechende Serialnummern etc. bzw. Daten, die für die Beschaffung von Hard-, Software oder Lizenzen benötigt werden, intern zu bearbeiten und zu verwenden und diese zu diesem Zweck auch an die Geschäftspartner von VM Data AG weiter-zugeben.
Die VM Data AG ist ausdrücklich berechtigt, den Kunden als Referenz gegen-über potenziellen Kunden zu verwenden. Die Referenz ist auf allgemeine Informationen beschränkt. Darüberhinausgehende Informationen benötigen das Einverständnis des Kunden.
Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Betrieb der von der VM Data AG betreuten oder zu installierenden Systeme ist Sache des Kunden.
Der Kunde behandelt alle Informationen, die er von VM Data AG erhält und die als vertraulich, geheim oder ähnlich bezeichnet sind oder welche von entsprechender Qualität sind, dass sie als vertraulich gelten können, streng vertraulich. Der Kunde hält insbesondere Codes, Login-Namen sowie Passwörter und dergleichen geheim und ist bei Missachtung für sämtlichen daraus entstandenen Schaden haftbar.

10. Exportbestimmungen
Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis, dass bestimmte ihm verkaufte Produkte abhängig von den Exportsteuergesetzen und anderen Rege-lungen der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union oder anderen Ländern sein können. Der Kunde sichert zu, diese Gesetze und Bestimmungen in vollem Umfang einzuhalten.

11. Weitere gesetzliche Vorschriften
Die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften zum Betrieb der von der VM Data AG betreuten oder zu installierenden Systeme ist Sache des Kunden. Dies gilt insbesondere auch für die betrieblichen, technischen und baupolizeilichen Voraussetzungen sowie für die Sicherheitsvorkehrung-rungen zur Gewährleistung einer einwandfreien Funktion der Systeme.

12. Haftung
VM Data AG haftet nur für unmittelbaren Schaden, und nur, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass dieser Schaden durch VM Data AG ab-sichtlich oder durch grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurde. Im Falle von Drittprodukten besteht eine Haftung von VM Data AG lediglich bei Absicht. Bei befugter Übertragung einer Dienstleistung haftet VM Data AG nur für die gehörige Sorgfalt bei der Wahl und Instruktion der Substituten. Die Haftung für durch VM Data AG beigezogene Hilfspersonen wird – soweit gesetzlich zulässig – vollumfänglich wegbedungen.
Die VM Data AG haftet in keinem Fall für mittelbare oder Mangelfolgeschäden, einschliesslich Produktionsausfall, Umsatzverlust, entgangenem Gewinn sowie Verlust oder Beschädigung von Aufzeichnungen oder Daten des Kunden oder Dritter. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für den Fall, dass diese Schäden voraussehbar waren oder VM Data AG oder der Kunde auf das mögliche Eintreten solcher Schäden hingewiesen worden ist. VM Data AG schliesst zudem jede Haftung für Schäden aus der Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Kunden (insbesondere aus der Pflicht zur fehlerfreien und rechtzeitigen Mitwirkungspflicht) sowie für externe, nicht durch VM Data AG erbrachte Leistungen, namentlich für vom Kunden erbrachte Leistungen, Drittleistungen sowie Leistungen von anderen Anbietern, die mit dem Kunden im Vertragsverhältnis stehen, aus.
Die Haftung von VM Data AG ist in jedem Fall auf den Preis derjenigen Kaufgegenstände, Werk- oder Dienstleistungen beschränkt, welche mit dem schädigenden Ereignis in Zusammenhang stehen.

13. Schutzrechte
Der Kunde gewährleistet, dass alle von ihm gelieferten bzw. zur Verfügung gestellten Lizenzen oder Daten keine Lizenz- und Schutzrechte Dritter verletzen. Insbesondere ist der Kunde für die korrekte Lizenzierung der von ihm bereitzustellenden Software verantwortlich; VM Data AG hat keinerlei Überprüfungspflicht.
Diesbezügliche Ansprüche Dritter wehrt der Kunde grundsätzlich auf eigene Kosten und Gefahr ab. Erheben Dritte gegenüber VM Data AG solche Ansprüche, hat der Kunde VM Data AG in jedem Falle schadlos zu halten und entsprechende Kosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) angemessen zu bevorschussen. Der Kunde ist zudem verpflichtet, auf Verlangen von VM Data AG die Führung eines allfälligen Prozesses auf seine Kosten zu übernehmen oder für die Ergreifung anderer Massnahmen zur Erledigung des Rechtsstreites zu sorgen.
Der Kunde hat davon Kenntnis, dass er beim Erwerb von Software (Drittprodukte oder Customizen Software) zwecks ordnungsgemässen Gebrauch derselben in der Regel den Lizenzbedingungen von Dritten (Herstellern oder Vertreibern) zustimmen muss.

14. Änderungen der IVA oder der AGB
Änderungen der IVA bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Eine Ausnahme hiervon besteht bei Bestelländerungen oder –Ergänzungen des Kunden, welche auch gültig vereinbart werden können, wenn (i) VM Data AG die entsprechenden Änderungen oder Ergänzungen schriftlich bestätigt und der Kunde diese Bestätigung nicht innert 10 Tagen ab Erhalt widerruft oder (ii) VM Data AG die Änderung akzeptiert und der Kunde die entsprechende Leistung bezahlt hat.

15. Sonstige Vereinbarungen
Der Kunde kann weder die IVA selbst noch daraus entspringende Rechte und Pflichten ohne schriftliche Zustimmung von VM Data AG auf Dritte übertragen.

16. Teilnichtigkeit
Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen der IVA oder der AGB als ungültig erweisen, so werden die entsprechenden Bestimmungen durch eine Regelung ersetzt bzw. ergänzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und VM Data AG unter-stehen ausschliesslich schweizerischen Rechts unter Ausschluss des Wiener Kaufrechtes.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche sich aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsverhältnissen zwischen dem Kunden und VM Data AG ergebenden Streitigkeiten ist – unter dem Vorbehalt abweichender zwingender Gerichtsstände des Bundesrechts – Zürich. VM Data AG ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden oder vor jeder anderen in Abwesenheit einer Gerichtsstandsvereinbarung zuständigen Behörde geltend zu machen.

Unsere Spezialisten gehen den nächsten Schritt mit Ihnen – egal ob Sie darüber nachdenken Ihre IT auszulagern, ein Projekt zu realisieren oder Consulting-Dienstleistungen zu beanspruchen.
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